EU-Wahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahlkartenantrag

Zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni 2024 sind Sie berechtigt, wenn Sie 

• spätestens am 9. Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben werden;
• am Stichtag (26. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer österreichischen Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben (in diesem Fall erfolgt eine automatische Eintragung in
   das für die Europawahl erstellte Wählerverzeichnis) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
• Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und bis zum 25. April 2024 in das Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen
  worden sind;
• Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich sind, bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind und in Ihrem
  Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidung verloren haben.

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag nicht Ihr Wahllokal in Ihrer Hauptwohnsitz- Gemeinde aufsuchen können? 

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

• am Wahltag in jedem Wahllokal,
• am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
• im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt, oder bis zum Wahltag.

Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte (ausgenommen, Sie können am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in der
Europa-Wählerevidenz zufällig das für Sie zuständige Wahllokal aufsuchen).

Ab wann und wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen? 

• Seit dem Tag der Wahlausschreibung,
• bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, aber keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres.

 Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich (auch per E-Mail, Telefax oder, wenn vorhanden, über eine Internetmaske):

• bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag (Mittwoch, 5. Juni 2024),
• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte  Person möglich ist.

Mündlich (persönlich, nicht telefonisch):

• bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr).

Was wird bei der Antragstellung benötigt? 

Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument:

• idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)

Bei einer schriftlichen Antragstellung zur Glaubhaftmachung Ihrer Identität:

• Angabe der Passnummer
• Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur „ID-Austria“ benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (z.B. wegen Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten muss.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein? 

• Wahlkarten können ab 17. Mai 2024 bei der Gemeinde persönlich abgeholt werden.
• Bei Antragstellung kann um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustell- adresse – auch im Ausland) ersucht werden.

Bitte beachten Sie: 

• Beantragen Sie Ihre Wahlkarte bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind)
  rechtzeitig!
• Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
• Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abgeben.
• Eine Beantragung der Wahlkarte ist keinesfalls beim Bundesministerium für Inneres möglich!

06.06.2024

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