Verwaltungsübertretung

Eine Verwaltungsübertretung begeht jemand, der gegen Verwaltungsvorschriften verstößt. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann in dem Zusammenhang Verwaltungsstrafen verhängen. Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen.

Beispiel

  • Falschparken
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Lärmbelästigung
  • Nichteinhaltung der Stellungspflicht, Meldepflicht
Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

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