Künstlerförderungen Steiermark

Allgemeine Informationen

Im Bereich Kunst und Kultur gibt es folgende → Förderungsmaßnahmen des Landes Steiermark:

Zuständige Stelle

Die → Abteilung 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung

Rechtsgrundlagen

Gesetz vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005)

Letzte Aktualisierung: 3. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

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