Kostenersatz für Hilfsmittel

Allgemeine Informationen

Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.

Zuständige Stelle

Krankenversicherungsträger (→ SV)

Hinweis

Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztlicher Verordnungsschein
  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bei Fragen oder Problemen mit Ihren Mülltonnen kontaktieren Sie den Gemeindeverband für Umweltschutz Bezirk Melk. Tel: +43 (2755) 26 52-31
Behälterbereitstellung: Am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages, jedoch bis spätestens 5 Uhr früh am Tag der Abfuhr!
Bei Zufahrtsbehinderungen z.B: Baustellen: Bitte die Abfuhrbehälter an einen für das Müllfahrzeug leicht erreichbaren Platz bereitstellen.

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